Betreute Person mit Einwilligungsvorbehalt

Funktion

Automatische Überprüfung vor jeder weichen Legitimation, ob die Person im Zugriff eine betreute Person mit Einwilligungsvorbehalt ist (d.h. nur mit Zustimmung des Betreuers darf die Person Entscheidungen treffen).

Ihr Vorteil

  • Sicherheit in der Kundeninteraktion
  • Fehler- und Kostenreduktion
  • Revisionssicher
  • Verbesserte Call-Bearbeitungszeiten

Voraussetzung

  • Nutzung des Generischen Konstrukts – GeKoTyp „BETRDATEN“ (GeKo Nr. 500)

Übersicht

Kontakt & Bestellung​

Wir freuen uns auf Ihre Aufgabenstellung und geben Ihnen gern weitere Auskünfte über uns und unsere Produkte und Services.

Svetlana Lissner

Leiterin Vertrieb & Marketing

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